
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
Nachstehende Lieferungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen, einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen, sofern sie nicht
mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen
werden. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Käufer i. S. d.
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Will der Käufer diese
Geschäftsbedingungen nicht gegen sich gelten lassen, so hat er dieses unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Verkäufer nicht
nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringt. Von
diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in den schriftlichen Vertrag aufgenommen
werden.
II. Angebot und Lieferumfang
1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen
wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer
nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und
Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.
2. Mit einer Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Der
Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang anzunehmen.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme
der Bestellung dar.
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von
uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
III. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei
Versendung
vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich
zuzüglich
Mehrwertsteuer. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der
Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und
Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den
vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4
Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers
entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.
2. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung 10 Tage nach Lieferung und Erhalt der Rechnung.
Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Die dem Käufer aus § 320 BGB
zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für
den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand
befindet.
3. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz
zu verzinsen.
4. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen.
5. Gegenüber dem Käufer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und
geltend zu machen.
6. Kommt der Käufer mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit 2 aufeinander
folgenden Raten – in Verzug, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages, so beträgt
dieser
15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer
einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
8. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Käufer nur
geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge
geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in
einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
9. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige
Inkassovollmacht vorweisen.
IV. Lieferfristen und Verzug
1. Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass der
Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist
beginnt ggf. mit dem Tage der Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrages, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor dem
Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.
Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager
des
Verkäufers oder bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger
Arbeitskämpfe, insbesondere von Streiks und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, welche außerhalb des Willens des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss
sind.
5. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der
Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch
nicht, wenn die
Nichtlieferung vom Verkäufer zu vertreten ist (z. B. Zahlungsverzug).
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers
voraus.
7. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene
(Unmöglichkeit)
Lieferungen hat der Verkäufer – ausgenommen Auswahl- oder Überwachungsverschulden –
nicht
einzustehen. Satz 1 gilt nicht, falls sich das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer
nach
Werkvertragsrecht bestimmt. In jedem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer schadlos
zu halten, sofern dieser die ihm abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Zulieferer nicht vollständig
durchsetzen kann.
V. Gefahrübergang und Transport
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers
überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der
Übergabe der Sache an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des
Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werks auf den Käufer über. Das gilt
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen
hat.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer
unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel)
entgegenzunehmen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor.
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand gegen Eingriffe von dritter Seite zu
sichern sowie unverzüglich gegen Feuer „für fremde Rechnung“ zu versichern und dies auf Verlangen
nachzuweisen; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, diesen auf Kosten des Käufers selbst zu
versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Brandentschädigungsansprüche an den Käufer
abzutreten.
3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verkäufers weder verpfänden noch
zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. §
771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der
Kosten verpflichtet.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann der
Verkäufer verlangen, dass der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der
Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. Sämtliche Kosten der Rücknahme inklusive der Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz
des
Verkäufers und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten
betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der
Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender
Forderungen des Verkäufers gutgebracht.
VII. Mängelrüge und Haftung für Mängel
1. Bei neuen Sachen beträgt für Unternehmer die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der
Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern übernimmt der Verkäufer bei gebrauchten Sachen nur
dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund; chemische,
elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers
zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige
Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung
für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
3. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf
Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er
unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu
rügen.
Ist der Käufer Verbraucher, muss er den Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach
dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die
Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der
Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für
die Mangelhaftigkeit der Sache.
4. Ist der Käufer Unternehmer, sind diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen
unterliegender Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines bei
Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Baustoffe oder
mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ersetzte Teile werden
Eigentum des Verkäufers.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Käufer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer,
wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung
arglistig verursacht hat.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung
des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel
der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält
der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
VIII. Feldprobe
Bei Einräumung von Feldprobe-Bedingungen darf die Maschine einmalig einen halben Tag im
Einsatz erprobt werden. In diesem Fall kann die Maschine nur innerhalb von 3 Tagen ohne Angabe von
Gründen zurückgegeben werden. Der Rückgabe steht die schriftliche Aufforderung an den Verkäufer zur
Abholung der Maschine gleich. Die im vorstehenden Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel)
niedergelegten Bestimmungen bleiben unberührt.
IX. Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Der Verkäufer haftet dem Käufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen
Bestimmungen. Sofern der Verkäufer leicht fahrlässig eine vertragliche Pflicht verletzt,
beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des
Verkäufers – gleich, aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
3. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist
sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Käufers.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für
sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der
Hauptsitz des Verkäufers bzw. das Amtsgericht Zeven.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in
der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt
die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt,
die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Bei den angegebenen Ersatzteilen handelt es sich nicht um Originalteile. Original Ersatzteil-Nummern dienen ausschließlich zu Vergleichszwecken. Alle Preise sind in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. Für die gesamte Preisliste gelten freibleibende Preise. Irrtümer vorbehalten. Warenabgabe nur solange Vorrat reicht.

















